Anliegen

Jugendförderung

Das Kreisjugendamt gewährt auf Antrag Zuschüsse zu

  • Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und internationale Jugendbegegnungen im Inland
  • Naherholungsmaßnahmen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit

Anträge sind schriftlich mit Vordruck zu stellen.

Die Vordrucke sowie die jeweils gültigen Richtlinien zur Förderung können hier abgerufen, aber auch beim Jugendamt angefordert werden.

Antragsberechtigt sind die anerkannten Träger der Jugendhilfe.

Je nach Art der Maßnahme sind Teilnehmerlisten, Programme und Kostenvoranschläge vorzulegen.

Zuständige Stellen

Dezernat III - Jugendamt/Sportamt - Sozialpädagogische Aufgaben
Adresse(n):
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

Ansprechpartner/-innen

Frau Angelika Andre
Telefon: 02261 88-5181
Telefax: 02261 88-5189
E-Mail: angelika.andre@obk.de
Zimmer: UG-03


Frau Heike Haude
Telefon: 02261 88-5159
Telefax: 02261 88-972-5159
E-Mail: heike.haude@obk.de
Zimmer: EG-01


Herr Jochen Schacht
Telefon: 02261 88-5156
Telefax: 02261 88-972-5156
E-Mail: jochen.schacht@obk.de
Zimmer: EG-01