Anliegen
Jugendförderung
Das Kreisjugendamt gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Anträge sind schriftlich mit Vordruck zu stellen. Die Vordrucke sowie die jeweils gültigen Richtlinien zur Förderung können hier abgerufen, aber auch beim Jugendamt angefordert werden. Antragsberechtigt sind die anerkannten Träger der Jugendhilfe. Je nach Art der Maßnahme sind Teilnehmerlisten, Programme und Kostenvoranschläge vorzulegen.
Zuständige Stellen
Dezernat III - Jugendamt/Sportamt - Sozialpädagogische AufgabenAdresse(n):
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach
Ansprechpartner/-innen
Frau Angelika AndreTelefon: 02261 88-5181
Telefax: 02261 88-5189
E-Mail: angelika.andre@obk.de
Zimmer: UG-03
Frau Heike Haude
Telefon: 02261 88-5159
Telefax: 02261 88-972-5159
E-Mail: heike.haude@obk.de
Zimmer: EG-01
Herr Jochen Schacht
Telefon: 02261 88-5156
Telefax: 02261 88-972-5156
E-Mail: jochen.schacht@obk.de
Zimmer: EG-01