Anliegen
Kennzeichenverlust
Bei Diebstahl oder Verlust nur eines Kennzeichenschildes, bitte das noch vorhandene Kennzeichenschild mitbringen. Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Kontaktaufnahme oder durch eine beauftragte Person vorzulegen: Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
oder
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck, als Erklärung der Halterin bzw. des Halters über den Verlust des Kennzeichens,
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt