Anliegen
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I - früher Fahrzeugschein - sind folgende Unterlagen vorzulegen: Die Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Unterlagen hat persönlich zu erfolgen. Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
oder
eidesstattliche Erklärung der Halterin bzw. des Halters über den Verlust
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt