Anliegen
Ersterteilung Führerscheine
Der erste Weg zum Führerschein geht über eine Fahrschule Ihrer Wahl. Nach Vorlage aller Unterlagen und einer bezahlten Gebühr wird der Antrag mit Führerschein zur Prüfstelle geschickt. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt nach bestandener Prüfung durch den Prüfer. Nähere Erläuterungen zu den neuen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamt Flensburg - Pressearbeit - Fahrerlaubnisklassen. Bei Fragen zu den Klassen C und D sprechen Sie bitte die Fahrschule oder das Straßenverkehrsamt an. Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter amt36@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen: Sie können Kontakt zu einer Fahrschule Ihrer Wahl aufnehmen. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
02261 88-3616
02261 88-3642
Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Verkehrsangelegenheiten - Fahr- und BeförderungserlaubnisseAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt