Anliegen
Namensänderung des Kraftfahrzeughalters bzw. der Kraftfahrzeughalterin
Bei Namensänderungen des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Hinweis:
Die Namensänderung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person unter Vorlage der vorgenannten Unterlagen erfolgen. Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen ist meistens und bei Änderungen der Rechtsform regelmäßig eine Umschreibung erforderlich (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb des Oberbergischen Kreises).
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt