Anliegen

Neufahrzeug-Anmeldung

Die Zulassung ist nur für im Oberbergischen Kreis gemeldete Personen und Firmen möglich.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder der ausgestellte Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung - vollständig und richtig ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte nach § 23 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Seit dem 01.09.2008 ist auch nur die Vorlage der eVB-Nummer (Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung) ausreichend.
  • Personalausweis oder Reisepass der Halterin bzw. des Halters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mit gleichzeitiger Einverständnis- und Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer, wenn das Fahrzeug im Auftrag des Fahrzeughalters durch Dritte angemeldet wird. Hierunter fallen auch Anmeldungen durch den Ehepartner, Autohändler, Leasinggesellschaften sowie Verwandte und Bekannte des Fahrzeughalters.
  • Bei minderjährigen Haltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise bzw. Reisepässe beider Erziehungsberechtigten.
  • Eine Fahrzeugvorführung ist erforderlich in Einzelfällen, wenn die Vorführung angeordnet wird und bei Ausfuhrkennzeichen.

Bitte informieren Sie sich im Internet auf der Seite Ausfuhrkennzeichen bei Export von Kraftfahrzeugen über nähere Einzelheiten.

Die Zulassung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen. Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden.

Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl.

In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes.

Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.

Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.

Zuständige Stellen

Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - Zulassung
Adresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt