Anliegen
Notfallrettung
Notruf 112
Rettungswagen (RTW) dienen der Notfallrettung.
Sie sind zum Herstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor und während des Transportes bestimmt.
Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
Aufgrund der Angaben beim Notruf entscheidet der Mitarbeiter der Leitstelle, ob ein Notarzt eingesetzt wird. Fährt dieser mit zum Einsatz, wird aus dem RTW ein Notarztwagen (NAW).
Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sind Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärzte. Der Notarzt wird im eigenen NEF zum Unglücksort gebracht (Rendezvous-System).
Wann Rettungsdienst?
|
Bei
|
Telefon 112 |
Bei
|
(in der Regel ab 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 13.00 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen durchgehend) ist der kassenärztliche Notdienst |
Die Kontaktaufnahme hat ausschließlich über den Notruf 112 zu erfolgen.
Zuständig sind die diensthabenden Mitarbeiter der Kreisleitstelle täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Für die Verwaltung der Kreisleitstelle sind die unten aufgeführten Mitarbeiter zuständig.
Neue Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen ab 01.01.2004:
Für jeden Transport muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Transportkosten – mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € - gezahlt werden, wenn kein Befreiungsnachweis der Krankenkasse vorliegt.
Bei Fragen wegen des Befreiungsnachweises wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Gebühren für den Rettungswagen, den Notarzt, das Notarzteinsatzfahrzeug und für An- und Abfahrt des Krankentransportwagens sind festgesetzt in der Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises, die als PDF-Datei abgerufen werden kann.
Zuständige Stellen
Dezernat I - Ordnungsamt - Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz - RettungsdienstAdresse(n):
Im Lockenfeld 12
51709 Marienheide-Kotthausen
Brandschutzzentrum
Telefon: 02261 / 8 02-0
Telefax: 02261 / 8 02-222
E-Mail: amt32@obk.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Ansprechpartner/-innen
Frau Karin GießelmannTelefon: 02261-802105
Telefax: 02261-802222
E-Mail: schutz01@obk.de
Zimmer: 105
Frau Stefanie Jahn
Telefon: 02261-802224
Telefax: 02261-802222
E-Mail: schutz07@obk.de
Zimmer: 106