Anliegen
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkmal G
Nachfolgend sind die Antragsvoraussetzungen für die Erteilung einer Parkerleichterung beschrieben: Die schwerbehinderte Person, deren Wohnsitz sich im Oberbergischen Kreis befindet, kann einen Antrag auf Parkerleichterung beim Straßenverkehrsamt stellen. Die Personen, die in den Städten und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof ihren Wohnsitz haben, müssen den formlosen Antrag auf Parkerleichterung beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Parkerleichterung im klassischen Sinne handelt und das Parken auf den Schwerbehinderten-Parkplätzen ausgenommen und somit nicht zulässig ist. Wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen, wird seitens des Straßenverkehrsamtes das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises angehört. Sofern das Amt für soziale Angelegenheiten dem Antrag zustimmt, kann die Parkerleichterung alsdann erteilt werden. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen. Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
Eine einzelne Vollmacht ist nicht notwendig.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
kostenfrei
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Verkehrsangelegenheiten - Verkehrssicherung und -lenkung, Verkehrsrechtliche GenehmigungenAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt
Ansprechpartner/-innen
Frau Andrea FoxTelefon: 02261 88-3638
Telefax: 02261 88-3678
E-Mail: andrea.fox@obk.de
Zimmer: OG-03