Anliegen
Umschreibung eines Kraftfahrzeuges
Bei Umschreibung eines Kraftfahrzeuges innerhalb des Oberbergischen Kreises sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder, sofern das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde, der Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder, sofern das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde, der Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen
- Abmeldebestätigung bei abgemeldeten Fahrzeugen, sofern diese vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurden
- Kennzeichenschilder bei abgemeldeten Fahrzeugen
- Bei Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs, von einer Stelle außerhalb des Oberbergischen Kreises, sind auch die Kennzeichenschilder vorzulegen.
- Bericht über die Hauptuntersuchung, wenn diese nach einer eventuellen Abmeldung erfolgt ist
- Versicherungsbestätigung (vollständig und richtig ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte nach § 23 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Seit dem 01.09.2008 ist auch nur die Vorlage der eVB-Nummer (Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung) ausreichend.
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)
- Personalausweis oder Reisepass der Halterin bzw. des Halters
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mit gleichzeitiger Einverständnis- und Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer, wenn das Fahrzeug im Auftrag des Fahrzeughalters durch Dritte angemeldet wird. Hierunter fallen auch Anmeldungen durch den Ehepartner, Autohändler, Leasinggesellschaften sowie Verwandte und Bekannte des Fahrzeughalters.
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Bei Firmen:
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
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Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister
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Bei minderjährigen Halterinnen und Haltern:
schriftliche Einwilligung und Personalausweise bzw. Reisepässe beider Erziehungsberechtigten
Die Ummeldung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen.
Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden.
Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl.
In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Kosten werden für jeden Einzelfall individuell berechnet.
Zuständige Stellen
Dezernat II
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Straßenverkehrsamt
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Kfz-Angelegenheiten
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Zulassung
Adresse(n):
Gummersbacher Straße 41a 51645 GummersbachStraßenverkehrsamt