Anliegen
Veräußerung von Kraftfahrzeugen
Im Falle einer Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Zulassungsstelle unverzüglich eine Kopie des Kaufvertrages (Muster sind im Handel erhältlich) zu übersenden, um die registrierten Kraftfahrzeugdaten zu aktualisieren. Im Vertrag müssen Die Nennung des Kaufpreises ist entbehrlich. Nur bei Vorlage dieses Nachweises kann die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges für den Veräußerer erfolgen. Darüber hinaus ist auch bei Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen durch das Fahrzeug oder den Erwerber verursachten Störungen der Veräußerer bei rechtzeitiger Hereingabe des Kaufvertrages entlastet und von weiteren Kosten und Pflichten befreit Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
Auskünfte werden telefonsich und persönlich erteilt.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt