Anliegen
Wiederanmeldung / Wiederzulassung eines Fahrzeugs
auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter
Bei Wiederanmeldung eines Kraftfahrzeuges innerhalb des Oberbergischen Kreises sind folgende Unterlagen vorzulegen: Die Wiederanmeldung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Auszug aus dem Vereinsregister
schriftliche Einwilligung und Personalausweise bzw. Reisepässe beider Erziehungsberechtigten
Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt