Anliegen

Wiederanmeldung / Wiederzulassung eines Fahrzeugs

auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter

Bei Wiederanmeldung eines Kraftfahrzeuges innerhalb des Oberbergischen Kreises sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder, sofern das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde, der Fahrzeugbrief
  • Abmeldebestätigung
  • Kennzeichenschilder (falls noch vorhanden und vorschriftsmäßig)
  • Bericht über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, wenn diese nach einer eventuellen Abmeldung erfolgt ist
  • Versicherungsbestätigung - vollständig und richtig ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte nach § 23 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Seit dem 01.09.2008 ist auch nur die Vorlage der eVB-Nummer (Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung) ausreichend.
  • Personalausweis oder Reisepass der Halterin bzw. des Halters
  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mit gleichzeitiger Einverständnis- und Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer, wenn das Fahrzeug im Auftrag des Fahrzeughalters durch Dritte angemeldet wird. Hierunter fallen auch Anmeldungen durch den Ehepartner, Autohändler, Leasinggesellschaften sowie Verwandte und Bekannte des Fahrzeughalters.
  • Bei Firmen:
    Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Halterinnen und Haltern:
    schriftliche Einwilligung und Personalausweise bzw. Reisepässe beider Erziehungsberechtigten

Die Wiederanmeldung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen.
Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden.

Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl.

In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes.

Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.

Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

Zuständige Stellen

Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - Zulassung
Adresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt