Anliegen
Wilder Müll
Bei der Ablagerung von Abfällen in der freien Landschaft von handelt es sich um illegale Abfallentsorgungen. Diese können mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Die Entsorgung dieser Abfälle ist in jeweiligen gemeindlichen Satzungen über die Abfallentsorgung geregelt. Bezüglich der Entsorgung von Autowracks siehe Stichwort „Altauto-Verordnung“. Sie können persönlich, schriftlich oder - im Ausnahmefall - auch telefonisch Kontakt aufnehmen. Bei Mitteilungen über illegale Abfallablagerungen sollten möglichst Beweismittel, z. B. oder Ähnliches vorgelegt werden. Die Zuständigkeiten sind nach Städten und Gemeinden wie folgt aufgeteilt:
Telefon 02261 88-6786
Telefon 02261 88-6783
Telefon 02261 88-6785
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Ordnungsverfügungen des Kreises zwecks Beseitigung illegaler Abfallablagerungen sind gebührenpflichtig bis max. 5.000,00 € zuzüglich Entsorgungskosten durch die Ersatzvornahme (d. h. der Kreis beauftragt einen Dritten mit der Entsorgung).
Zuständige Stellen
Dezernat II - Umweltamt - Betrieblicher Umweltschutz - AbfallwirtschaftAdresse(n):
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Ansprechpartner/-innen
Frau Melanie BlockTelefon: 02261 88-6785
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: melanie.block@obk.de
Zimmer: 09-05
Herr Wolfgang Funke
Telefon: 02261 88-6783
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: wolfgang.funke@obk.de
Zimmer: 09-04
Herr Peter Weßelmecking
Telefon: 02261 88-6786
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: peter.wesselmecking@obk.de
Zimmer: 09-04