Anliegen
Vorbeglaubigungen
WAS
Vorbeglaubigung, notwendig im Verfahren zum Nachweis der Echtheit (Legalisation, Apostille) einer Urkunde oder (Melde-)Bescheinigung, die zur Vorlage im Ausland benötigt wird und die von einer Stadt bzw. Gemeinde im Kreisgebiet oder vom Oberbergischen Kreis selbst ausgestellt ist.
Gebührenfrei
VORAUSSETZUNG
Die Urkunde oder Bescheinigung wurde von der zuständigen Behörde und dort von zuständiger Stelle ausgestellt.
VORZULEGEN IST
Original des benötigten Schriftstücks
BESONDERES
Urkunden, die von einem Standesbeamten unterschrieben sind, können direkt der Bezirksregierung Köln zur Beglaubigung vorgelegt werden.
Persönliche Vorsprache und Vereinbarung eines Termins erforderlich!
Zuständige Stellen
Kreisdirektor - Kreisordnungsamt - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit - Einbürgerungen und PersonenstandAdresse(n):
Kreishaus
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Ansprechpartner/-innen
Herr GiehlTelefon: 02261 88-3214
Telefax: 02261 88-3238
E-Mail: amt32@obk.de
Zimmer: 02-24