Anliegen
BVD-Sanierung (Bovines Virusdiarrhoe-Sanierung)
Bovines Virusdiarrhoe-Virus Zur BVD-Bekämpfung wurden am 17.07.2009 neue Regelungen erlassen (BVD-VO vom 11.12.2008). Die BVD-Untersuchung wird ab 2011 zur Pflicht. Ab dem 01.01.2011 müssen alle neugeborenen Kälber und alle zu verbringenden Rinder auf BVD untersucht werden und dürfen den Bestand nur noch mit BVD-Schein verlassen. Nach umfassenden Untersuchungen können Betriebe den Status „unverdächtig“ erhalten und damit Erleichterungen im Verbringen von Rindern nutzen. Da bis zur Erlangung des Status „BVD unverdächtiger Bestand“ mindestens 1 Jahr benötigt wird, wird empfohlen, möglicht frühzeitig mit der BVD-Sanierung/-Untersuchung zu beginnen. Die ab dem 1.10.2009 in NRW gültigen neuen BVD-Leitlinien ermöglichen es den Betrieben, zum 01.01.2011 bereits den Status „unverdächtig“ zu erlangen. Die Kosten für die notwendigen Untersuchungen sowie die Mehrkosten für die Gewebestanzohrmarken werden von der Tierseuchenkasse übernommen, allerdings nur nach Anschluss an das neue Leitlinienverfahren (Verpflichtungserklärung ab 01.10.2009) bzw. ab 01.01.2011 für Statusbetriebe. Das Konzept sieht vor, durch Untersuchungen und Merzung von persistent infizierten Virusträgern bis zum Jahr 2011 unverdächtige Bestände zu schaffen. Eine Übersicht über das Verfahren bietet das Merkblatt des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - Tiergesundheit - direkt der Amtsleitung 39 unterstelltAdresse(n):
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Ansprechpartner/-innen
Herr Dr. Stefan KohlerTelefon: 02261-883904
Telefax: 02261-88972-3904
E-Mail: tschutz1@obk.de
Zimmer: U2-10