Anliegen
Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Bei einer Außerbetriebnahme von Fahrzeugen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Hinweis:
Die Außerbetriebsetzung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen erfolgen. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Altauto-Verordnung
Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden.
Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Kosten werden für jeden Einzelfall individuell berechnet.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt