Anliegen
Abwasserbeseitigung - privater Bereich -
Dezentrale Abwasserbeseitigung für Hausgrundstücke ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Hierfür bieten sich verschiedene Verfahren an: Da mit der Nutzung einer Hauskläranlage eine Gewässerbenutzung verbunden ist, muss vor der Errichtung der Anlage ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes durchgeführt werden Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sofern beantragt werden soll, kann ein entsprechender Antragsvordruck mit Auflistung der erforderlichen Unterlagen angefordert werden. Der Antragsvordruck steht als Word-Dokument zum Ausfüllen zur Verfügung. Die Zuständigkeiten sind nach Städten und Gemeinden wie folgt aufgeteilt:
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Erlaubnisgebühr 100,00 € (Mindestgebühr
Genehmigungsgebühr 200,00 € (Mindestgebühr), sofern erforderlich
Zuständige Stellen
Dezernat II - Umweltamt - Privater und kommunaler Umweltschutz - AbwasserbeseitigungAdresse(n):
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Ansprechpartner/-innen
Herr Christoph AlteweierTelefon: 02261 88-6772
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: christoph.alteweier@obk.de
Zimmer: 10-04
Frau Violetta Binienda
Telefon: 02261 88-6774
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: violetta.binienda@obk.de
Zimmer: 10-04
Herr Rolf Bruchhaus
Telefon: 02261 88-6771
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: rolf.bruchhaus@obk.de
Zimmer: 10-17
Herr Peter Küster
Telefon: 02261 88-6773
Telefax: 02261 88-6740
E-Mail: peter.kuester@obk.de
Zimmer: 10-05