Anliegen
Anschriftenänderung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters
Bei Anschriftenänderung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters sind folgende Unterlagen vorzulegen: Die Anschriftenänderung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person unter Vorlage des Personalausweises erfolgen. Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 88-3681.
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Auszug aus dem Vereinsregister
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Kosten werden für jeden Einzelfall individuell berechnet.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt