Anliegen
Ausfuhrkennzeichen beim Export von Kraftfahrzeugen
Beim Export eines Kraftfahrzeugs ins Ausland sind folgende Unterlagen vorzulegen: Die Zulassung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen. Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden. Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl. In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Vereinsregisterauszug
Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Kosten werden für jeden Einzelfall individuell berechnet.
Zuständige Stellen
Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - ZulassungAdresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt