Anliegen

Ausfuhrkennzeichen beim Export von Kraftfahrzeugen

Beim Export eines Kraftfahrzeugs ins Ausland sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder, sofern das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde, der Fahrzeugbrief
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder, sofern das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde, der Fahrzeugschein
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • bei Fahrzeugen, die Außerbetrieb gesetzt wurden: die Zulassungsbescheinigung Teil I oder eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung
  • Versicherungsbestätigung (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen im Original nach amtlichem Muster zu § 7 Abs. 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr)
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Bei Firmen:
    Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug
  • Das Kraftfahrzeug ist zur Kontrolle bei der Zulassungsstelle vorzuführen.

Die Zulassung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen. Auskünfte können persönlich oder telefonisch erteilt werden.

Für Sie zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassung des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach und in den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl.

In Gummersbach befindet sich die Zulassung im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes. Informieren Sie sich über die Service-Telefonnummern 02261 / 88-3633, 88-3634 und 88-3668, Fax 02261 / 88-3681.

Zu entrichtende Gebühren/Kosten:
Die Kosten werden für jeden Einzelfall individuell berechnet.

Zuständige Stellen

Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Kfz-Angelegenheiten - Zulassung
Adresse(n):
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
Straßenverkehrsamt